Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen der Firma ProCom Fuchs GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widerspricht die Firma ProCom Fuchs GmbH hiermit ausdrücklich. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, gelten nur im Falle einer schriftlichen Bestätigung durch ProCom Fuchs GmbH.
Vertragsschluss
Angebote von ProCom Fuchs GmbH Soft- und Hardware erfolgen freibleibend. Mündliche Auskünfte und Zusagen sind nicht verbindlich. Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind nur verbindlich, wenn Sie von ProCom Fuchs GmbH als solche schriftlich gekennzeichnet sind. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.
Lieferzeiten für Hard- und Softwarelieferungen
Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung von ProCom Fuchs GmbH angegebenen Lieferzeiten sind nicht verbindlich. Sie gelten nur als Anhaltpunkt der voraussichtlichen Lieferzeit. Hardwaregeräte die von ProCom Fuchs GmbH geliefert werden, werden ausschließlich zu den Bedienungen und Urheberrechten des jeweiligen Herstellers geliefert. Ein Verzugschaden für Hardwarelieferungen ist in dem Fall auch nur gegenüber dem Hersteller der Hardware möglich. Eine Haftung für Soft- und Hardwareverzug durch die ProCom Fuchs GmbH entsteht nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ProCom Fuchs GmbH verursacht wurde. Schadensersatz kann der Vertragspartner auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, von ProCom Fuchs GmbH nicht zu vertretender Umstände ist ProCom Fuchs GmbH berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen. ProCom Fuchs GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt ohne das hierdurch an Anspruch auf Verzugsschaden entsteht.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der von ProCom Fuchs GmbH ausgefertigten Auftragsbestätigung. Die angegebenen Preise sind immer ohne Installation von Rechnern oder Netzwerken, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. In den Preisen eingeschlossen ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc.; diese Kosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungen von ProCom Fuchs GmbH sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, 10 Tage nach Zugang der Rechnung rein netto ohne Abzug von Skonto und oder sonstiger Abzüge zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners berechnet ProCom Fuchs GmbH Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. ProCom Fuchs GmbH bleibt der Nachweis eines höheren durch den Verzug entstandenen Schadens, dem Vertragspartner der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens von ProCom Fuchs GmbH vorbehalten. Der Vertragspartner kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von ProCom Fuchs GmbH Software ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, gegenüber Unternehmen 1 Jahr. Im Falle von Mängeln der Vertragswaren oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist ProCom Fuchs GmbH nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung ProCom Fuchs GmbH schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind ProCom Fuchs GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Jahr nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Der Vertragspartner ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, ProCom Fuchs GmbH ist die Prüfung des reklamierten Gegenstands zu gestatten, und zwar nach Wahl von ProCom Fuchs GmbH entweder beim Käufer oder bei ProCom Fuchs GmbH. Verweigert der Vertragspartner die Überprüfung, dann wird ProCom Fuchs GmbH von der Gewährleistung frei. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Vertragspartner Betriebs- oder Wartungsanweisungen von ProCom Fuchs GmbH nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben, oder Verbrauchsmaterialien verwandt worden sind, die nicht den Spezifikationen von ProCom Fuchs GmbH entsprechen. Gleiches gilt im Falle von Schäden, die durch den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen entstehen, deren Kompatibilität ProCom Fuchs GmbH nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat. Im Falle der Nachbesserung erwirbt ProCom Fuchs GmbH mit dem Ausbau Eigentum an den ausgebauten Komponenten. Bei Ersatzlieferung durch ProCom Fuchs GmbH mit Eingang des Austauschgeräts oder der Austauschkomponenten beim Vertragspartner. Eigentümer der auszutauschenden Geräte und/oder Komponenten wird ProCom Fuchs GmbH.
Wartung und Service
ProCom Fuchs GmbH erbringt nach Maßgabe der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung mit dem Vertragspartner auch Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für gelieferte Geräte.
ProCom Fuchs GmbH Software –Serviceleistungen
Die ProCom Fuchs GmbH Software -Serviceleistungen umfassen alle Maßnahmen, die durch gewöhnlichen Gebrauch und gewöhnliche Abnutzung der gelieferten Geräte erforderlich werden. Die von ProCom Fuchs GmbH Software zu erbringenden Leistungen beziehen sich auf den in der schriftlichen Auftragsbestätigung von ProCom Fuchs GmbH Software angegebenen Lieferort. Mängel oder Schäden, die nicht und oder durch ProCom Fuchs GmbH gelieferte Produkte oder die Kombination mit solchen Produkten oder Komponenten entstehen, sind ausgenommen. Einzelheiten und Beschreibungen der ProCom Fuchs GmbH – Serviceleistungen sind dem jeweils aktuellen Aushang zu entnehmen. ProCom Fuchs GmbH Software behält sich vor, von Zeit zu Zeit die vertraglich festgelegten Serviceleistungen in veränderter Form zu gewähren
Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Ware. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners gegenüber ProCom Fuchs GmbH, unabhängig von deren Rechtsgrund, wegen Mängeln oder Fehlern der Vertragswaren sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragswaren selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ferner sind ausgeschlossen Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsschluss. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht, sofern ProCom Fuchs GmbH oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen von ProCom Fuchs GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren Eigentum der ProCom Fuchs GmbH. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung nicht an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
Rechte Dritter / Urheberrecht der ProCom Fuchs GmbH
An den von ProCom Fuchs GmbH gelieferten Waren sind keine Rechte Dritter vorhanden. ProCom Fuchs GmbH stellt den Vertragspartner hier von rechten Dritter frei. Für von ProCom Fuchs GmbH mitgelieferte, nicht von ProCom Fuchs GmbH selbst hergestellte Software gelten die §§ 69 a bis 69 g Urheberrechtsgesetz und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Bei Lieferung von Hilfssoftware wie, Datenbanken, Betriebssystem oder sonstige Hilfssysteme die nicht von ProCom Fuchs GmbH hergestellt wurden, sind entsprechende Lizenzen vom jeweiligen Hersteller gemäß deren Preisliste und gemäß deren Allgemeinen Geschäftsbedienungen zu erwerben. Die durch ProCom Fuchs GmbH gelieferten Softwaresysteme sind urheberrechtlich geschützt. ProCom Fuchs GmbH überträgt das alleinige Nutzungsrecht an den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Käufer. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung, auch Auszugsweise durch den Käufer oder Vertragspartner an dritte ist nicht gestattet. Durch eine Weitergabe macht sich der Käufer im vollem Umfang Schadenersatzpflichtig. Der Softwareentwicklungsstand ist der Stand an dem die Software per Rechnungsdatum erworben wurde. Dieser Softwareentwicklungsstand stand wird als Vertragsgegenstand vereinbart und entspricht den Anforderungen des Käufers. Bei Weiterentwicklung der Software entsteht kein Anspruch auf ein kostenfreies Update.
Updates oder Softwareweiterentwicklung
Die Softwareweiterentwicklungen können gemäß der jeweils gültigen Preisliste käuflich erworben werden. Für den Fall das der Käufer insgesamt 3 kostenpflichtige Software – Updates ausfallen lässt, muss die Software zu dem dann gültigen und entwickelten Systemstand, gemäß dann gültiger Preisliste neu erworben werden.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, auch Daten von fremden dritten, auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. ProCom Fuchs GmbH wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Für von ProCom Fuchs GmbH mitgelieferte, nicht von ProCom Fuchs GmbH Software selbst hergestellte Software gelten die §§ 69 a bis 69 g Urheberrechtsgesetz und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.
Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Für Verträge mit Vollkaufleuten ist als Erfüllungsort Weißenburg in Bayern. Das gleiche gilt für den Gerichtsstand, sofern keine anderen gesetzlichen Regelungen dagegen stehen. Hat der Käufer keinen Wohnsitz mehr in Deutschland wird der Geschäftssitz der Firma ProCom Fuchs GmbH als Gerichtsstand, vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Diese allgemeinen Geschäftsbedienungen können durch die ProCom Fuchs GmbH jederzeit geändert werden. Für bereits getätigte Auftragsbestätigungen ist die an dem Rechnungs- bzw. Auftragsbestätigungstag gültige AGB zu Grunde zulegen.
Stand März 2017